Landesverband Bauindustrie
Rheinland-Pfalz

Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften

 

Sicherheitseinbehalte der Auftraggeber können regelmäßig durch die Stellung von Sicherheiten (Bürgschaften) abgelöst werden. Da das in Anspruch genommene Bürgschaftsvolumen seitens der Banken auf das Kreditobligo angerechnet wird, führt die Verpflichtung zur Bürgschaftsstellung zu beträchtlichen Einschränkungen der Liquidität.

Mit unserem Bürgschaftsmodell unterstützen wir Mitgliedsunternehmen bei der Beschaffung von Bürgschaften. Unser Bürgschaftsservice in Zusammenarbeit mit der VHV Allgemeine Versiche-rung AG) zeichnet sich durch folgende Vorteile aus:

  • Großer Bürgschaftsrahmen
  • günstige Konditionen und
  • in der Regel keine Sicherheitsstellung
   Bürgschaftsrahmen
  Mitgliedsunternehmen können zwischen den Modellen START und STANDARD wählen:

START: Bei diesem Modell können Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften mit einem jährlichen Rahmen bis 15.000 € oder bis 25.000 € abgerufen werden. Für die Gesamtlauf-zeit dieser Bürgschaften ist ein einmaliger Betrag von 1,6 % des Bürgschaftsrahmens zu zahlen (mindestens 240 €).

STANDARD: Dieses Modell bietet über die Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaf-ten hinaus auch Sonderbürgschaften an (Vorauszahlung, Bietung, Bauhandwerkersicherung, Unternehmerhaftung gemäß Sozialgesetzbuch und Arbeitnehmerentsendegesetz). Der jährliche Bürgschaftsrahmen beträgt 7,5 % der Jahresleistung; er kann um bis zu 50 % erweitert oder reduziert werden. Der Bürgschaftsrahmen beträgt mindestens 25.000 €, maximal 1,35 Mio. € pro Jahr.
Als Einmalbetrag (für die Gesamtlaufzeit der Bürgschaften) sind 2,25 % des Bürgschaftsrahmens zu zahlen. Bei einer Bürgschaftslaufzeit von 5 Jahren entspricht das einem jährlichen Zins von weniger als 0,5 %.
   Sicherheitenstellung
  Bürgschaftsgeber (Banken und Kreditversicherer) fordern in aller Regel für die Bereitstellung einer Bürgschaftslinie liquide Sicherheiten von dem Unternehmen.

Sicherheit stellt bei unserem Modell der von unserem Verband aufgelegte eigene Bürgschafts-fonds. Dieser Fonds hat sich gegenüber der VHV als Rückbürge zu einer Ausfallhaftung in Höhe von 30 % verpflichtet.

Im Gegenzug verzichtet die VHV gegenüber Mitgliedsfirmen unseres Verbandes in der Regel auf liquide Sicherheiten in entsprechender Höhe.

Somit können Bürgschaften abgerufen werden, ohne dass diese auf den Kreditrahmen bei der Hausbank angerechnet werden. Auf diese Weise steht der Kreditrahmen der Hausbank voll für unternehmerische Entscheidungen zur Verfügung.

Für weitere Details zum Bürgschaftsservice wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstellen des Verbandes.